8055 Graz
2-Zimmer Wohnung - mit perfekter Anbindung ins Zentrum - in Puntigam 8055 Graz
- Gesamtmiete
- € 506,87
- Wohnfläche
- 34.91 m²
- Zimmer
- 2
Kosten
- Kaution
- € 1.520,61
- Provision
- provisionsfrei für den Mieter (inkl. MwSt)
Kautionsrechner
Flächen
Merkmale
Standort
Ausstattung
EinbaukücheGreen HomeKabelanschlussKellerParkettbodenTerrasse
Energie und Heizung
Beschreibung
2-Zimmer Wohnung - mit Balkon ca. 13 m² - mit perfekter Anbindung ins Zentrum!
Auf einer Wohnfläche von ca. 34,91 m² bietet diese 2-Zimmer-Wohnung ein wunderbar klares und durchdachtes Raumkonzept, dass sich perfekt für Singles oder Paare eignet.
Diese 2-Zimmer Wohnung gliedert sich in folgende Raumaufteilung:
- Schlafzimmer und Wohnküche/mit Zugang auf den Balkon
- ein Bad/WC
- Abstellraum
- ein Kellerabteil
weitere Informationen:
- Moderne Einbauküche mit offener Gestaltung
- Kabel- und Satelliten-TV-Anschluss vorhanden
- Keller für zusätzlichen Stauraum
- Fußbodenheizung
- Bad/Badewanne
Lage:
Dank der ausgezeichneten Anbindung an den öffentlichen Verkehr sind Sie in kürzester Zeit im Zentrum von Graz, wo eine Vielzahl von kulturellen und kulinarischen Angeboten auf Sie wartet. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und medizinische Versorgungseinrichtungen befinden sich in der nahen Umgebung und machen den Alltag in dieser Lage besonders bequem und angenehm.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.
Auf einer Wohnfläche von ca. 34,91 m² bietet diese 2-Zimmer-Wohnung ein wunderbar klares und durchdachtes Raumkonzept, dass sich perfekt für Singles oder Paare eignet.
Diese 2-Zimmer Wohnung gliedert sich in folgende Raumaufteilung:
- Schlafzimmer und Wohnküche/mit Zugang auf den Balkon
- ein Bad/WC
- Abstellraum
- ein Kellerabteil
weitere Informationen:
- Moderne Einbauküche mit offener Gestaltung
- Kabel- und Satelliten-TV-Anschluss vorhanden
- Keller für zusätzlichen Stauraum
- Fußbodenheizung
- Bad/Badewanne
Lage:
Dank der ausgezeichneten Anbindung an den öffentlichen Verkehr sind Sie in kürzester Zeit im Zentrum von Graz, wo eine Vielzahl von kulturellen und kulinarischen Angeboten auf Sie wartet. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und medizinische Versorgungseinrichtungen befinden sich in der nahen Umgebung und machen den Alltag in dieser Lage besonders bequem und angenehm.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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Dokumente
Anfragen
Anbieter:in
ÖRAG-Immobilien Vermittlungs GmbH
WebsiteSwjatoslaw Sumann
ÖRAG-Immobilien Vermittlungs GmbH